Medienrecht und Medienwirtschaft LL.M. (Masterstudiengang)

 

 

Bewerbungsfrist für den Studienbeginn zum Wintersemester 2010/2011 ist der 15. Juli 2010. Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Es werden keine Bewerbungen mehr entgegengenommen.

 

Bewerbungen für das Wintersemester 2011/12 können nach Freischaltung online über das Online-Bewerbungsportal der Fachhochschule Köln.

 

 

Allgemeines

 

Der Masterstudiengang Medienrecht und Medienwirtschaft (LL.M.) der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften startete erstmalig zum Wintersemester 2008/2009. Er wurde im Zentrum der von Medienunternehmen geprägten Rheinischen Region in enger Verbindung mit der Praxis konzipiert und bringt Belange der Medienpraxis mit einer wissenschaftlichen Ausbildung in Einklang. Auf der Verzahnung und aktiven Zusammenarbeit mit Medienunternehmen liegt besonderer Wert. Dementsprechend wurde der Studiengang im Hinblick auf seine Positionierung im Bildungsmarkt und die Positionierung im Arbeitsmarkt bezogen auf die Beschäftigungsrelevanz (Employability) mit „exzellent“ akkreditiert. Im Medienbereich entstehen neben den traditionellen Berufen im Bereich der Printmedien, des Rundfunks, des Films und des Telekommunikationssektors zahlreiche neue Berufsfelder, die mit der Digitalisierung der Medien zusammenhängen. Der Bogen reicht von der Herstellung von medialen Inhalten über deren Vermarktung, das eigentliche Anbieten der Inhalte, deren Verbreitung mittels technischer Dienstleistungen bis zu Fragen für Endgerätehersteller und die Endkundenbetreuung. Hier existiert ein breites Spektrum von Berufsbildern, an das neue Anforderungen aus medienrechtlicher, medienwirtschaftlicher und medientechnischer Sicht gestellt werden. Unser Studiengang vermittelt umfangreiche Kenntnisse auf den genannten Feldern. Für die Umsetzung des Konzepts stehen zahlreiche in das Programm eingebundene Lehrbeauftragte insbesondere aus überregional tätigen Medienunternehmen (z.B. RTL, WDR, Rheinische Post, Unitymedia, Deutsche Welle, M.DuMont Schauberg).

Die Bewertung des Studiegangs der FIBAA finden Sie hier.

 

 

Inhalte & Schwerpunkte / Studienfächer

 

Der viersemestrige Studiengang bietet ein Angebot mit medienrechtlichen, medienwirtschaftlichen und informationstechnischen Inhalten aus einer Hand.

 

Ein inhaltlicher Schwerpunkt des Studiengangs liegt auf dem Querschnittsbereich des Medienrechts mit seinen komplexen Ausprägungen des öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkrechts, des Presserechts, des Rechts der Telemedien und des Telekommunikationsrechts sowie des Urheberrechts und Wettbewerbsrechts, aber auch des IT-Rechts insbesondere des IT-Vertragsrechts und des Internetrechts und des medienspezifischen Unternehmensrechts. Insgesamt orientiert sich die Ausbildung eng an den Anforderungen der FAO für die Fachanwaltschaften für Urheber- und Medienrecht und für IT-Recht.

 

Ein weiterer Schwerpunkt ist es, die in Medienunternehmen typischerweise auftretenden Problemfelder aus den betroffenen Disziplinen der Wirtschaftswissenschaften zu erfassen. Schwerpunkte liegen dabei in den Bereichen Marketing, Controlling und Personal. Diese Kombination aus rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten deckt eine in der Praxis vielgefragte Gemengelage ab.

 

Eine unterstützende Funktion kommt der Informations- oder Verbreitungstechnik zu. Diese bildet den dritten Zweig in unserem Studiengang, wobei Wert auf die Verständlichkeit für Nichttechniker gelegt wird.

 

 

Berufsfelder

 

Der Masterabschluss bildet einen zweiten akademischen Abschluss, der auf einem zuvor erworbenen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss aufbaut. Die Studierenden erwerben die Fach-, Methoden-, Sozial- sowie Problemlösungs- und Führungskompetenzen, die sie für Führungsaufgaben in Medienunternehmen, Anwaltskanzleien und den höheren Verwaltungsdienst qualifizieren.

 

 

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

Abgeschlossenes Hochschulstudium in Wirtschaftsrecht (Bachelor oder Diplom mit Mindestnote 2,5) oder 1. bzw. 2. Juristisches Staatsexamen oder vergleichbarer einschlägiger Abschluss.

 

 

Bewerber aus dem Ausland

Bewerber, die sich mit einem ausländischen Hochschulabschluss für den Masterstudiengang Medienrecht und Medienwirtschaft bewerben möchten, wenden sich für weitere Informationen bitte an das International Office der Fachhochschule Köln.

 

 

Praxiskontakte

Die Fakultät und die Kölner Forschungsstelle für Medienrecht unterstützen die Studierenden in ihren Bemühungen im Rahmen ihres Studiums Praktika im In- und Ausland zu absolvieren und beim Knüpfen von Kontakten zu Medienunternehmen. Zudem sollen Masterarbeiten in Zusammenarbeit mit Unternehmen angeboten werden.

 

 

Termine

Studienbeginn ausschließlich zum Wintersemester

 

 

Kosten

An Kosten fallen pro Semester lediglich der reguläre Studien- und Semesterbeitrag der Hochschule an. Das sind insgesamt etwa 670 € pro Semester.

 

 

Stipendien

Für Studierende aus Entwicklungs- und Schwellenländern besteht ab dem Wintersemester 2009/2010 die Möglichkeit, ein Vollstipendium und somit eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 750 € pro Semester zu erhalten. Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen finden Sie hier.

 

 

Fachstudienberatung

Prof. Dr. Schwartmann (Studiengangsleiter)

Tel.: 0221 / 8275 -3518

 

E-Mail: medienrecht@fh-koeln.de

 

 

Bewerbungen bitte ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal der Fachhochschule Köln.

 

 

Für Fragen zum Masterstudiengang "Medienrecht und Medienwirtschaft" stehen Ihnen Frau Wiss. Mit. RAin Daniela Haus (Tel.: 0049- (0)221 - 8275 -3518) und Frau Wiss. Mit. RAin Stefanie Nesseler-Janik (Tel.: 0049- (0)221 - 8275 -3518) zur Verfügung.

 

 

Zusatzausbildung Fachanwalt

 

Im Rahmen einer Kooperation mit dem Kölner Anwaltverein e.V. ist den Teilnehmern des Studiengangs die Möglichkeit eröffnet, parallel zum Studium die theoretischen Qualifikationen für den Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und/oder den Fachanwalt für Informationstechnologierecht zu erwerben. Einzelheiten hierzu finden sich in einem Interview in den KAV-Mitteilungen Heft 4/2008.

 

Ein Informationsblatt finden Sie hier.

 

Für Rückfragen steht Ihnen beim KAV Frau Heike Sester-Buir unter 0221 / 28 56 02 - 18 oder sester-buir@koelner.anwaltverein.de zur Verfügung.