2. Kölner Mediensymposium

 

 

Das Kölner Mediensymposium.

Vom Rhein an die Spree

 

 

 

Teilnehmer des europäischen Panels von lins nach rechts: Lukas Repa, Dr. Christian Hauptmann, Prof. Dr. Dieter Dörr, Prof. Dr. Carl Eugen Eberle, Valdo Lehari, Minister Andreas Krautscheid, Dr. Simone Sanftenberg und Dr. Tobias Schmid.

 

 

Onlineaktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

2. Kölner Mediensymposium setzt Impulse für die Medienregulierung

 

ARD und ZDF sollen ihre Entscheidungen für Onlineaktivitäten künftig mit Hilfe externen Sachverstandes treffen. Dies ist ein Ergebnis des 2. Kölner Mediensymposiums, zu dem der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes Nordrhein-Westfalen Andreas Krautscheid und Prof. Dr. Rolf Schwartmann, als Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht an der Fachhochschule Köln am 2. April in die Landesvertretung NRW nach Berlin eingeladen hatten.

 

Teilnehmer der von Dr. Simone Sanftenberg (Landessenderdirektorin SWR) und Dr. Tobias Schmid (Bereichsleiter Medienpolitik RTL-Television) gemeinsam moderierten Panels waren neben Krautscheid und Schwartmann, der stellvertetende Direktor der LfM Dr. Jürgen Brautmeier, das KEK-Mitglied Prof. Dr. Dieter Dörr vom Mainzer Medieninstitut, ZDF-Justitiar Prof. Dr. Eugen Eberle, der stellvertretende Justitiar der RTL-Group Dr. Christian Hauptmann, der Konzerngeschäftsführer Public Affairs der Axel Springer AG Christoph Keese, der Leiter der Regulierung der Deutschen Telekom Wolfgang Kopf, die Direktorin Medienpolitik der ProSiebenSat.1 AG Annette Kümmel, der Präsident des Europäischen Verlegerverbandes Valdo Lehari jr., Rechtsanwalt Gernot Lehr, Lukas Repa von der Generaldirektion Wettbewerb der EG Kommission sowie die Generalsekretärin der ARD, Dr. Verena Wiedemann.

 

Die Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Online-Bereich und die digitalen Zusatzangebote für das Fernsehen müssen in Zukunft europarechtlichen Vorgaben entsprechen. Auf diese hatten sich Deutschland und die EG Kommission im sog. Beihilfekompromiss im April 2007 geeinigt. Zur Umsetzung dieser Vereinbarung müssen neue und geänderte Onlineangebote und digitale Fernsehkanäle einen sog. Drei-Stufen-Test durchlaufen. Der Mainzer Medienrechtler Dörr wies auf die Verbindlichkeit der konkreten und weitreichenden Zusagen Deutschlands hin, die bis Ende April 2009 umgesetzt werden müssen. Nach Auffassung von Minister Krautscheid ist der Test für die damit befassten Rundfunkgremien nicht ohne die Hinzuziehung externen Sachverstandes zu leisten. Die marktrelevanten Auswirkungen des neuen Angebotes müssten auf diese Weise analysiert und bewertet werden. Der Justitiar des ZDF Eberle verwies auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hin, die bei der Definition des öffentlichen Auftrags berücksichtigt werden müsse. Hierbei komme es auf die Wahrung des Grundsatzes der Staatsferne an. Auch seien die Rundfunkräte und der Fernsehrat in der Lage den Stufentest selbständig durchzuführen. Jedenfalls sei eine obligatorische Anrufung externer Experten entbehrlich. Repa von der EG Wettbewerbskommission wies darauf hin, dass die Ausgestaltung der Vereinbarung zwar Sache Deutschlands sei. Die Kommission werde aber prüfen, ob das gewählte Verfahren effektiv sei.

 

Der Kölner Medienrechtler Schwartmann verwies auf das Erfordernis, den Onlineaktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Wohle des Dualen Systems und einer fairen Rundfunkordnung insgesamt, Grenzen zu setzen. Vielfaltsfragen seien im Netz anders zu beantworten, als im klassischen Rundfunk. Noch pointierter sprach Kesse von einer Subsidiarität von öffentlich-rechtlichen Angeboten. Mangels Marktversagens sei online kein Bedarf für ein breites öffentlich-rechtliches Angebot. Wiedemann machte sich wie auch Lehr für einen allgemein formulierten Auftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stark. Dieser sei durch einen belastbaren Drei-Stufen-Test prozedural abzusichern. Brautmeier riet im Hinblick auf das Web-TV der Verlage zu Gelassenheit. Deren derzeitige Angebote unterlägen in aller Regel nicht der Rundfunkregulierung und seien daher aus seiner Sicht für Verleger wirtschaftlich interessanter als das klassische Fernsehen.

 

Dazu auch Kölner Stadt-Anzeiger vom 3. April 2008, die Seite der Landesvertretung NRW und des BDZV.

 

 

Begrüßungsansprache Minister Krautscheid

 

 

 

Begrüßungsansprache Professor Dr. Schwartmann

 

 

Minister Krautscheid, Dr. Sanftenberg, Dr. Schmid

 

 

Prof. Dr. Dörr

 

 

 

 

Nationales Panel von links nach rechts Annette Kümmel, Wolfgang Kopf, Gernot Lehr, Christoph Keese, Dr. Verena Wiedemann, Dr. Jürgen Brautmeier, Prof. Dr. Rolf Schwartmann

 

 

Dr. Brautmeier, Prof. Dr. Schwartmann, Dr. Sanftenberg

 

 

Dr. Wiedemann, Dr. Brautmeier, Prof. Dr. Schwartmann

 

 

Kümmel, Kopf, Lehr

 

Weitere Fotos von der Veranstaltung sind abrufbar unter anja.jaensch@lv-bund.nrw.de oder Tel: 030/275 75 166.